Aktien der AG für die Neue Zürcher Zeitung

Aktienkapital

Das einbezahlte Aktienkapital besteht aus 40’000 Namenaktien zu
CHF 100 nominal.

Valorennummer: 12651797

Tagesaktuelle Kursangebote finden Sie hier:

Der Steuerwert der Aktie der AG für die Neue Zürcher Zeitung beträgt 7’800 CHF für die Veranlagung per 31.12.2022.
Die Kurslisten der Eidgenössischen Steuerverwaltung finden Sie hier.

Dividenden

In den letzten Jahren wurden folgende Dividenden an die Aktionärinnen und Aktionäre ausbezahlt:

2023: CHF 600.- pro Aktie (200 CHF ordentliche Dividende für das GJ 2022 plus 400 CHF Sonderdividende)
2022: CHF 250.- pro Aktie (Dividenden für das GJ 2021)
2021: Es wurde keine Dividende ausgeschüttet (für das GJ 2020)
2020: CHF 200.- pro Aktie (Dividenden für das GJ 2019)
2019: CHF 200.- pro Aktie (Dividenden für das GJ 2018)
2018: CHF 250.- pro Aktie (Dividenden für das GJ 2017)
2017: CHF 200.- pro Aktie (Dividenden für das GJ 2016)
2016: CHF 200.- pro Aktie (Dividenden für das GJ 2015)
2015: CHF 100.- pro Aktie (Dividenden für das GJ 2014)
2014: CHF 100.- pro Aktie (Dividenden für das GJ 2013)
2013: CHF 200.- pro Aktie (Dividenden für das GJ 2012)

Aktienerwerb und Statuten

Die AG für die Neue Zürcher Zeitung ist nicht börsenkotiert. Verschiedene Banken bieten aber ausserbörsliche Handelsplattformen für nicht kotierte Aktien an. Die Lienhardt & Partner Privatbank stellt für die NZZ-Aktien einen Handelsplatz mit Geld- und Briefkursen zur Verfügung.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Lienhardt & Partner Privatbank, Tel. 044 268 61 83.

Zu beachten ist, dass die Statuten der AG für die NZZ in § 3 Vinkulierungsbestimmungen für den Übergang der Aktien vorsehen.

Das Aktienregister bleibt jeweils vom 1. März bis nach der Generalversammlung geschlossen. Aktieneintragungen sind während dieser Zeit nicht möglich.

Statuten AG für die Neue Zürcher Zeitung

Vinkulierung

Die Statuten der AG für die NZZ sehen in § 3 Vinkulierungsbestimmungen für den Übergang der Aktien vor. Die Eintragung von Aktionären und Nutzniessern ins Aktienregister der AG für die NZZ bedarf der Zustimmung durch den Verwaltungsrat. Ziel der Eintragungsbeschränkungen ist die Sicherung der Unabhängigkeit der Gesellschaft und der Schutz der «Neuen Zürcher Zeitung» vor publizistischer Einflussnahme. Die Vinkulierungsordnung dient damit dem hauptsächlichen Gesellschaftszweck, welcher gemäss Statuten darin besteht, die «Neue Zürcher Zeitung» «als ein von Sonderinteressen unabhängiges politisches, wirtschaftliches und kulturelles Organ von hoher Qualität und freisinnig-demokratischer Grundhaltung» herauszugeben.

Die Zustimmung des Verwaltungsrats zur Eintragung ins Aktienregister kann aus wichtigen Gründen verweigert werden. Als Aktionäre können laut den Statuten nur natürliche Personen eingetragen werden. Zudem besteht eine zwingende quantitative Begrenzung auf maximal 1% der Aktien. Die Statuten sehen auch Eintragungsschranken mit Bezug auf die Person des Aktionärs vor. So kann ein Gesuchsteller z.B. abgelehnt werden, wenn er nicht das Schweizer Bürgerrecht besitzt. Eine weitere bedeutende Einschränkung bezieht sich auf die Parteizugehörigkeit bzw. die politische Grundhaltung des Erwerbers von Aktien. Eingetragen werden Mitglieder der FDP oder weitere natürliche Personen, die sich zur freisinnig-demokratischen Grundhaltung bekennen, ohne Mitglied einer anderen Partei zu sein.

Die detaillierte Regelung der Vinkulierungsbestimmungen ist den Statuten zu entnehmen. Darauf basierend hat der Verwaltungsrat eine Praxis entwickelt, die er unter Beachtung des aktienrechtlichen Prinzips der Gleichbehandlung anwendet.

Eintragungsgesuche

Das Formular um Gesuch zur Eintragung ins Aktienregister können Sie hier herunterladen:

Eintragungsgesuch AG für die Neue Zürcher Zeitung

Die Eintragungsgesuche sind einzuschicken an:

areg.ch ag
Fabrikstrasse 10
4614 Hägendorf

Telefon +41 62 209 16 60
Fax +41 62 209 16 69
E-Mail info@areg.ch
www.areg.ch

Q&A

Vinkulierung und Eintragung

Welchen Zweck haben die Vinkulierungsvorschriften?

Die Vinkulierung ist Garantin dafür, dass die «Neue Zürcher Zeitung» auch weiterhin als unabhängige, qualitativ hochstehende, freiheitlich-liberal geprägte Zeitung herausgegeben werden kann. Sie hat sich bewährt, indem sie eine dominierende Einflussnahme durch parteipolitische oder auch spekulativ orientierte Kreise verhindert. Die Generalversammlung hat 2014 klar bestätigt, dass sie an der Vinkulierung in der heutigen Form festhalten will.

Wann werden die Aktien nach dem Erwerb im Aktienregister eingetragen und wovon hängt die Eintragung ab?

Der Eintrag im Aktienregister setzt ein entsprechendes Gesuch an den Verwaltungsrat (VR) voraus. Normalerweise wird dies den Käufern standardmässig von den Banken überreicht. Die Eintragungsgesuche werden vom externen Aktienregister (www.areg.ch) gesammelt und regelmässig an den VR verschickt. Sobald das entsprechende Gesuch vorliegt, dauert es in der Regel ca. einen Monat bis zum Entscheid.

Kann ich mich als Mitglied z.B. der Grünliberalen Partei, der CVP oder der SP im Aktienregister eintragen lassen?

Nein. Eingetragen werden Mitglieder der FDP oder weitere natürliche Personen, die sich zur freisinnig-demokratischen Grundhaltung bekennen, ohne Mitglied einer anderen Partei zu sein.

Sind juristische Personen als Aktionäre zugelassen?

Unsere Statuten sehen vor, dass nur natürliche Personen als Aktionäre eingetragen werden können. Die Zusammensetzung des Aktionärskreises und die persönliche Unterstützung unseres Gesellschaftszwecks ist für die Wahrung der Unabhängigkeit der NZZ essentiell. Die Zulassung juristischer Personen würde dies in Frage stellen.

Dividende

Meine Kontoangaben haben sich geändert. Wo kann ich dies angeben, damit die Dividende fristgerecht ausbezahlt werden kann?

Aktionäre, die ihr Zertifikat zu Hause oder im kostenlosen NZZ-Depot aufbewahren, können ihre geänderten Kontoangaben per E-Mail an info@areg.ch senden. Dividenden für Aktien, welche in einem externen Bankdepot liegen, werden an die betreffende Bank überwiesen. Die Bank übernimmt die Feinverteilung an ihre Kunden, resp. NZZ-Aktionäre. In diesem Fall wenden Sie sich an Ihren Bankberater.

Wird die Dividende auch an nicht-eingetragene Aktienbesitzer ausbezahlt?

Aktionär wird man erst durch die Eintragung im Aktienregister. Gemäss Obligationenrecht erwirbt bei nicht börsenkotierten Gesellschaften ein nicht im Aktienbuch eingetragener Aktionär gegenüber der Gesellschaft keinerlei Rechte, d.h. auch nicht das Recht zum Bezug einer Dividende.

Aktienerwerb

Wo kann ich NZZ-Aktien erwerben?

Die AG für die Neue Zürcher Zeitung ist nicht börsenkotiert. Verschiedene Banken bieten aber ausserbörsliche Handelsplattformen für nicht kotierte Aktien an. So stellt z.B. die Lienhardt & Partner Privatbank AG für die NZZ-Aktien einen Handelsplatz mit Geld- und Briefkursen zur Verfügung.

Für den Erwerb kontaktieren Sie am besten direkt Ihren Kundenberater Ihrer Hausbank.

Wie kann eine NZZ-Aktie übertragen werden?

Sie senden das Originalzertifikat sowie ein durch die begünstigte Person ausgefülltes und unterzeichnetes Eintragungsgesuch (sowie eine Erbbescheinigung im Erbfall) eingeschrieben an unser Aktienregister (areg.ch, Fabrikstrasse 10, 4614 Hägendorf) und formulieren Ihr Anliegen in einem kurzen Begleitbrief. Sobald der Eintragungsausschuss dem Gesuch zugestimmt hat, wird ein neues Zertifikat auf den entsprechenden Namen ausgestellt und gemäss den Anweisungen auf dem Eintragungsgesuch eingetragen.