Nach über vierjähriger juristischer Auseinandersetzungen ist es jetzt definitiv: das Ostschweizer Fernsehen TVO hat seine Konzession zu Recht erhalten. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die letzte Beschwerde des Mitbewerbers „Tele Säntis“ abgewiesen, das Urteil ist nicht mehr anfechtbar. TVO kann nun endlich den mit der Konzession verbundenen Programmausbau an die Hand nehmen.

Auf diesen Moment haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ostschweizer Fernsehens TVO lange warten müssen: mit dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verfügt TVO endlich über eine rechtsgültige Regionalfernseh-Konzession. Die im Verlauf des Verfahrens erhobenen Vorwürfe, TVO missbrauche eine marktbeherrschende Stellung, sind mit diesem Urteil endgültig vom Tisch.

Mit der definitiven Konzession verbundenen ist auch der Anspruch auf die vollen, für die Ostschweiz vorgesehenen Gebührenanteile aus den Radio- und Fernsehgebühren sowie die Verpflichtung, das Programm auszubauen. TVO geht nun mit Hochdruck daran, die Nachrichtensendung von Fünf- auf den Siebentagebetrieb umzustellen und weitere Programmanpassungen vorzunehmen. Der dazu notwendige technische und personelle Ausbau wird allerdings noch mehrere Monate in Anspruch nehmen.

TVO-Konzession: Chronologie der Ereignisse

Weitere Informationen:

  • André Moesch – Geschäftsleiter TVO, Leiter elektronische Medien St. Galler Tagblatt AG
    Telefon: +41 71 313 00 13, E-Mail: andre.moesch@tagblattmedien.ch