Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat dem Ostschweizer Fernsehen TVO im Januar zu Recht eine provisorische Konzession erteilt. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht in einem heute veröffentlichten Urteil. Eine Beschwerde von Günter Heuberger gegen die provisorische Konzession wurde in allen Punkten abgewiesen.

In seinem Kampf um die Ostschweizer Fernseh-Konzession hat TVO einen weiteren, wichtigen Etappensieg erreicht: das Bundesverwaltungsgericht schützt in seinem heute veröffentlichten Urteil die provisorische Konzession, die TVO im Januar vom UVEK erteilt worden ist. Günter Heuberger (Tele Top, «Tele Säntis») hatte kurz nach Erteilung dieser Konzession eine Beschwerde eingereicht und verlangt, dass TVO die Konzession wieder entzogen werde.

In seiner Beschwerde behauptete er insbesondere, es gebe keine gesetzliche Grundlage für eine solche Übergangskonzession. Das undesverwaltungsgericht kommt in seinem Urteil nun zum gegenteiligen Schluss: die provisorische Konzession sei absolut rechtmässig, verhältnismässig und auch sinnvoll.

Dank dieser Konzession könne TVO den regionalen Service Public sicherstellen. Dies entspreche einem öffentlichen Interesse, so das Bundesverwaltungsgericht weiter. Es weist die Beschwerde Heubergers vollumfänglich ab, er muss die Verfahrenskosten tragen und TVO eine Parteientschädigung bezahlen.

Weiter hängig ist der Entscheid im Hauptverfahren um die definitive Ostschweizer Fernsehkonzession. Dieses wird voraussichtlich noch mindestens ein bis zwei Jahre dauern. Derzeit laufen die Vorbereitungen für ein Gutachten der Wettbewerbskommission in dieser Sache.

Die provisorische Konzession, welche mit einem jährlichen Gebührenanteil von 1,76 Millionen Franken verbunden ist, ermöglicht es TVO, seinen journalistischen Leistungsauftrag während der gesamten Dauer des Verfahrens ohne Abstriche zu erbringen.

Wie bereits bei der Erteilung der Übergangskonzession angekündigt, baut TVO seine Programmleistungen nun kontinuierlich aus. Ein wesentlicher Schritt erfolgte Mitte August mit der Einführung eines komplett neuen Layouts und der Umstellung auf das Bildformat 16:9.

TVO konnte bereits sehr viele positive Reaktionen zum neuen, frischen Auftritt entgegennehmen. Den weiteren juristischen Auseinandersetzungen um die definitive Konzession sieht TVO gelassen und optimistisch entgegen.

Meidenmitteilung

TVO: Provisorische Konzession ist rechtens (72 kB)

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